Bundesgerichtshof kippt Buchungsgebühr bei Geschäftskunden

Banken dürfen auch von Geschäftskunden keine pauschale Gebühr für jede Buchung verlangen. Das hat der BGH am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden. Banken hätten keinen Anspruch auf ein solches Buchungspostentgeld , wenn eine Abbuchung unrechtmäßig oder fälschlich ausgeführt wird. Der Klausel zufolge erhebe das Institut auch Gebühren für Falschbuchungen, die es selbst zu verantworten hat, urteilte der BGH. Das widerspreche dem Gesetz. Denn eine Bank habe keinen Anspruch auf eine Gebühr, wenn sie einen Zahlungsauftrag fehlerhaft oder ohne Autorisierung ausgeführt hat. In diesem Fall, wenn etwa das Konto nicht gedeckt ist, kommt es in der Regel zu einer für die Banken teuren Rücklastschrift. Der BGH erklärt die bei vielen Banken übliche Klausel für ungültig, weil man als Unternehmer unangemessen benachteiligt wird. Erst im Januar hatte der BGH bei Privatkunden entschieden, dass Banken für fehlerhaft ausgeführte Zahlungsaufträge keine Gebühren verlangen dürfen.

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