Kein Recht auf Barzahlung

Der Finanzexperte Norbert Häring erläutert im Interview, mit welcher Begründung das Bundesverwaltungsgericht das Recht auf Barzahlung verneinte.

🔹 Ein Recht auf Barzahlung gibt es nicht. Zu dieser Entscheidung sind der Europäische Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht gekommen.

🔹 Damit ist der Bürger de facto zur Nutzung gebührenpflichtiger digitaler Zahlungsmittel gezwungen. Denn ohne ein Bankkonto lassen sich im Zweifelsfall weder Steuern noch Abgaben entrichten.

🔹 Warum die Richter mit ihren Urteilen die Büchse der Pandora geöffnet haben, verdeutlicht Dr. Norbert Häring im Interview mit Hakon von Holst.

Nur wer keinen Zugang zu einem Bankkonto erhält, kann sich auf ein Recht auf Barzahlung berufen. Da allerdings jedermann gesetzlichen Anspruch auf ein Zahlungskonto besitzt, dürfte der Kreis der Glücklichen gen null tendieren.

Quelle

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.


*

tachelesclub.com Top